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QOMET und die Zeiterfassung

In einem viel beachteten und diskutierten Urteil hat das Bundesarbeitsgericht Ende 2022 festgestellt, dass die Arbeitszeit erfasst werden muss. Inzwischen liegt die Urteilsbegründung vor, die für viele überraschend sein dürfte: Diese Pflicht habe nach der EU-weiten Arbeitszeitrichtlinie schon immer bestanden, sei aber in Deutschland bisher nicht korrekt umgesetzt worden, so die Richter. Deshalb gebe es auch keine Übergangsfrist, sondern die Umsetzung des Urteils habe sofort zu erfolgen.

Demnach müssen die Arbeitgeber ihren Beschäftigten nicht nur (unverzüglich) ein Zeiterfassungssystem zur Verfügung stellen – sie haben darüber hinaus auch die Pflicht dafür zu sorgen, dass die Arbeitszeit tatsächlich erfasst wird. Bei Verstößen gegen das Arbeitsschutzgesetz drohen Bußgelder bis zu 25.000 Euro.

QOMET-Kunden können dieser Pflicht gelassen entgegensehen: An Bordmitteln bringt QOMET seit dem ersten Tag die Funktion „Stundenerfassung“ mit, die nicht nur die Anwesenheiten protokolliert, sondern auch auftragsbezogene Zeiten dokumentiert:

  • Mit diesem Tool werden die Stundenzettel der Werker kontrolliert in die Software übertragen und dienen so als Vorbereitung für die Lohnabrechnung. Dies geschieht entweder tageweise oder pro Mitarbeiter, je nachdem wie man strukturiert ist.
  • Zusätzlich bieten wir eine digitale Lösung an: die QOMET-Zeiterfassung. Hier werden über verschiedene Erfassungsmöglichkeiten (Scanner, App etc.) Aufträge und Tätigkeiten nicht nur in der Werkstatt, sondern auch auf der Baustelle erfasst. Ausgelesen fließen sie ebenfalls in die Stundenerfassung ein.
  • Das funktioniert natürlich auch bei den Mitarbeitern im Büro. Denn dort werden zunehmend Auftragszeiten erfasst (CAD, Angebotserstellung).

Überstunden- und Pausenregelungen, Auslöse etc. werden, einmal eingerichtet, automatisch berücksichtigt. Da die Themen Zeiterfassung und Lohnberechnung immer wichtiger werden, bieten wir bei der Einführung von QOMET ein „Personalpaket“ an, um diese Einstellungen gemeinsam mit dem Kunden möglichst umfassend zu hinterlegen.

Seit Dezember 2022 bietet QOMET die Möglichkeit, eine mitlaufende reine Anwesenheitszeit zu erfassen. Diese beginnt und endet automatisch mit der Dauer der QOMET-Nutzung (was bei über 90 % unserer Kunden auch der tatsächlichen Arbeitszeit entspricht). Bei Pausen kann die Erfassung mit 1 Klick gestoppt und auch wieder fortgesetzt werden – oder man hinterlegt einfach feste Pausenzeiten.

Mit der Stundenerfassung bieten wir an Bordmitteln alles an, was man für die normale Erfassung von Personal- und Auftragszeiten benötigt. Viele Kunden haben aber bereits ein externes Zeiterfassungssystem im Einsatz – zum Beispiel das unserer OneQrew-Schwester Digi-Zeiterfassung. Entweder existieren bereits Schnittstellen, oder der Hersteller kann problemlos eine schaffen.

Kontakt:
Softwareschmiede Höffl GmbH
Saarburger Ring 17
68229 Mannheim
Deutschland
Fon: +49/621/4829-310
E-Mail: info@qomet.de
www.qomet.de

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